Hier finden Sie eine Übersicht der am häufigsten gestellten Frage:

  • Um Mitglied zu werden, füllen Sie unseren Aufnahmeantrag vollständig aus und leiten diesen an unsere Geschäftsstelle weiter.

    Gleiches gilt für die Änderung einer Mitgliedschaft. Füllen Sie hierzu bitten die Ändeungsanzeige aus.

  • Die Beiträge setzten sich aus dem Grundbeitrag und Zusatzbeitrag zusammen.

    Bei Neueintritten wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe des Grundbeitrags erhoben.
    (Die Aufnahmegebühr im Judo-Klub Elmshorn beträgt für Kinder/Jugendliche 15 €, Erwachsene ab 18 Jahren 25 €.
    Die Aufnahmegebühr in der Schwimmabteilung beträgt 16 €.
    Mitglieder des Gesamtvereins entrichten für JKE/SZE nur die Differenz zum derzeitigen Monatsbeitrag.)

    Beispiel Erwachsene:

    Ein Erwachsener ist Mitglied in der Abteilung Fitness + Gesundheit.
    Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

    Aufnahmegebühr 20,00€

    Grundbeitrag 20,00 €
    Zusatzbeitrag Fitness + Gesundheit 6,00 €

    Der monatliche Beitrag beträgt damit 26,00 €.

    Beispiel Jugendliche:

    Eine Jugendliche möchte in der Dance Academy tanzen.
    Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

    Aufnahmegebühr: 12,50€

    Grundbeitrag 12,50 €
    Zusatzbeitrag Dance Academy  6,00 €

    Der monatliche Beitrag beträgt 18,50 €.

    Beispiel Kinder:

    Ein Kind möchte Judo machen und Fußball spielen.
    Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

    Aufnahmegebühr: 15,00€
    (sollte die Mitgliedschaft in der FTSV Fortuna bereits bestehen die Differenz in Höhe von 5,00€)

    Grundbeitrag 10,00 €
    Zusatzbeitrag FCE 1,00 €
    Zusatzbeitrag JKE 2,00 €
    Jährlicher Abteilungs- /Fachverbandsbeitrag 28,00 €

    Der monatliche Beitrag beträgt 13,00 € + jährl. 28,00 €.


    Alle Beiträge finden Sie in diesem Domkument zusammengefasst zum Download:

  • Anzeigen von Änderungen

    Änderungen, die für die Mitgliederverwaltung von Bedeutung sind, z.B. Familienname, Anschrift, Konto-Nummer, Ende der Ausbildung, Abteilungswechsel usw. sind dem Verein umgehend anzuzeigen.

  • Kündigung der Mitgliedschaft

    Der Austritt aus dem Verein, ist zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.möglich.

    Hierfür müssen die Kündigungen fristgerecht bis spätestens 1 Monat vor den o.a. Terminen dem Geschäftszimmer/Vorstand schriftlich vorliegen.

  • Verhalten bei Sportunfällen

    Tritt beim Training eine Verletzung auf und wird ein Arzt konsultiert, ist der Übungsleiter umgehend davon zu unterrichten,damit eine Sportunfallmeldung zur Sicherung des Krankenversicherungsschutzes aufgenommen werden kann.

  • Ist es möglich ein Probetraining zu machen?

    Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit ein Probetraining zu absolvieren, bis zu drei Mal können Sie an dem von Ihnen ausgesuchten Sportangebot teilnehmen, danach wäre eine Anmeldung nötig.

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11.
2024 - 14:00Uhr
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